Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris angenommen. Dieses Dokument gilt als der erste globale Rahmen zur Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit für alle Menschen. Der Hauptantrieb für ihre Ausarbeitung waren die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs und die Notwendigkeit, die Wiederholung solcher Ereignisse zu verhindern.
1. Recht auf Gleichheit
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
2. Diskriminierungsverbot
Niemand darf aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.
3. Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
4. Verbot der Sklaverei
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
5. Verbot der Folter
Niemand darf Folter oder grausamer Behandlung ausgesetzt werden.
6. Recht auf Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat das Recht, überall als Rechtsperson anerkannt zu werden.
7. Gleichheit vor dem Gesetz
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
8. Recht auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, die seine Grundrechte verletzen.
9. Verbot willkürlicher Festnahme
Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden.
10. Recht auf ein faires Verfahren
Jeder Mensch hat Anspruch auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
11. Unschuldsvermutung
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, gilt bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig.
12. Recht auf Privatsphäre
Niemand darfwillkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Briefverkehr ausgesetzt werden.
13. Freizügigkeit
Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen sowie jedes Land zu verlassen.
14. Recht auf Asyl
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
15. Recht auf Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
16. Recht auf Eheschließung und Familie
Heiratsfähige Männer und Frauen haben das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.
17. Recht auf Eigentum
Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum zu besitzen.
18. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
19. Meinungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie darauf, Informationen zu beschaffen.
20. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und Vereinigungen zu bilden.
21. Recht auf politische Mitsprache
Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes teilzunehmen.
22. Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.
23. Recht auf Arbeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen.
24. Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit, insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf regelmäßigen bezahlten Urlaub.
25. Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet.
26. Recht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung; die Grundschulbildung muss unentgeltlich sein.
27. Recht auf kulturelle Teilhabe
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt teilzuhaben.
28. Recht auf eine internationale soziale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
29. Pflichten gegenüber der Gemeinschaft
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
30. Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.